Unsere Leistungen
Egal welche Führerscheinklasse Du gern in unserer Fahrschule machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich.
Wir bieten eine Ausbildung in folgende Führerscheinklassen an:
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B
| Beschreibung: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre in begleitendem Fahren
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B 96
| Beschreibung: Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden. Dafür ist eine Fahrerschulung zu absolvieren.
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Klasse BE
| Beschreibung: Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse B vorhanden
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Prüfbescheinigung Mofa ab 15 Jahre auch Fahrräder mit Hilfsmotor max.bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 25km/h Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
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________________________________________________________________________________________ AM Beschreibung: Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Mindestalter: 16 Jahre ________________________________________________________________________________________ A2 Beschreibung: Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 16 Jahre ________________________________________________________________________________________ A1 Beschreibung: Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre ________________________________________________________________________________________ A Beschreibung: Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder Voraussetzung: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
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