Beratung und Anmeldung:
Mo., Mi., Fr.  9:00 - 15:00 Uhr
Mo. - Fr.      17:00 - 19:00 Uhr
 

 

Unterricht:

Mo. + Do.  19:00 - 20:30 Uhr 

 

   

 
 

Unsere Leistungen 

Egal welche Führerscheinklasse Du gern in unserer Fahrschule machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich.  

 
Wir bieten eine Ausbildung in folgende Führerscheinklassen an:



B

Beschreibung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren

B 96


Beschreibung:
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden. Dafür ist eine Fahrerschulung zu absolvieren.

Klasse BE


Beschreibung:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzung:
Klasse B vorhanden



 

Prüfbescheinigung
Mofa       ab 15 Jahre

               auch Fahrräder mit Hilfsmotor
               max.bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 25km/h
               Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf   Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
               Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt 
               zum Führen  eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.






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AM         
Beschreibung:
               Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen –
               (bisher Klasse M) mit
               einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
               einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum
               von  nicht mehr als 50 cm³ oder
               einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
               Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
             
               Mindestalter:
               16 Jahre
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A2           Beschreibung:
               
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
                einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
                einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

                Mindestalter:
                16 Jahre
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A1           Beschreibung:

               Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

               einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
               einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
               einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

               Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
               symmetrisch angeordneten Rädern
               einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
               einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
               einer Leistung von bis zu 15 kW

               Mindestalter:
               16 Jahre
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A             Beschreibung:
              
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
               einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
               einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
               (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse)                     mehr als 0,2 kW/kg)

               Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
               einer Leistung von mehr als 15 kW oder
               mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
               Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
               einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
               einer Leistung von mehr als 15 kW

               Mindestalter:
               24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder
               Voraussetzung:
               Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
               Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich                (Stufenführerschein)



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